Pastoralverbundsrat

Pastoralverbundsrat

Aufgabe des Pastoralverbundsrates

Dem Pastoralverbundsrat obliegt die Beratung, Koordinierung und Beschlussfassung der den Pastoralverbund gemeinsam betreffenden pastoralen Vorhaben, Anliegen und Fragestellungen. Er setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen aller Pfarrgemeinderäte des Pastoralen Raumes zusammen. Mehrmals im Jahr findet eine Sitzung statt. Anliegen aus den einzelne Pfarreien können in den Pastoralverbundsrat eingebracht werden. Seinerseits kann der Pastoralverbundsrat Entscheidungen über Themen treffen, die alle Pfarreien betreffen.