Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinden, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit 1 Jahr in der Gemeinde wohnen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Antrag auch Briefwahl möglich ist. Der Antrag kann bis 04.11.2015 bei den Wahlvorständen der Gemeinden gestellt werden. Ein Dankesschön an alle Kandidaten, die bereit sind, für den Kirchenvorstand zu kandidieren. Ebenfalls an alle KVMitglieder, die jetzt ausscheiden und sich über Jahre in die Dienste unserer Kirchengemeinden gestellt haben. Alle Mitglieder unserer Pfarrgemeinden ab 18 J. sind herzlich eingeladen u. aufgerufen, am 07./08.11.2015 zur Kirchenvorstandswahl zu gehen. Denn durch eine hohe Wahlbeteiligung stärken wir unsere Kandidaten. Die Kandidatenvorschlagslisten hängen in den Schaukästen unserer Pfarrgemeinden aus. Dort sind auch Anschriften, Berufe u. Alter unserer Kandidaten einzusehen.