Kirchenvorstandswahlen

Am 17./18.11.2018 finden im Erzbistum Paderborn die Kirchenvorstandswahlen statt. Im Pastoralverbund Salzkotten haben wir derzeit 10 Kirchenvorstände für die 11 Gemeinden. Wahlberechtigt ist jeder Katholik, der seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz in der jeweiligen Kirchengemeinde hat und mind. 18 Jahre alt ist. Der Kirchenvorstand ist ein Gremium der Mitbestimmung und Selbstverwaltung. Er verwaltet das Vermögen der Gemeinden, ist verantwortlich für Personalangelegenheiten der Kirchengemeinde und ist zuständig für Bau- und Investitionsmaßnahmen an den kirchlichen Immobilien.

Kirchenvorstandsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle 3 Jahre finden Wahlen statt, bei denen die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird. In der Zeit vom 14.10. – 21.10.2018 werden die Wählerlisten ausgelegt, in denen alle wahlberechtigten Personen aufgeführt sind (alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben). Einsprüche gegen die Wählerliste sind bis zum 21.10.2018 beim Kirchenvorstand möglich. In der Zeit vom 14.10. – 18.10.2018 werden die Vorschlaglisten des Wahlausschusses ausgehängt.

Vom 14.10. – 26.10.2018 besteht die Möglichkeit, die Vorschlagsliste zu ergänzen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Ein Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären. Adressat des Ergänzungsvorschlages ist der Wahlausschuss.

Bitte achten Sie auf die entsprechenden Aushänge in Ihrer Kirchengemeinde.

Die Ergebnisse der KV-Waheln der Gemeinden finden Sie unter diesem Link bei uns auf der Homepage.

Letzte Änderung am Mittwoch, 21 November 2018 20:26