In diesem Jahr werden im Erzbistum Paderborn die Kirchenvorstandswahlen mit dem Leitwort „Wir brauchen Köpfe!" durchgeführt. Insgesamt werden rund 2.600 Mitglieder von Kirchenvorständen in den Gemeinden des Erzbistums Paderborn neu gewählt.
Bis zum 16. Oktober besteht die Möglichkeit, die Vorschlagsliste auf Antrag von 20 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen, um so auch solchen Kandidaten die Kandidatur zu ermöglichen, an die der Wahlausschuss nicht gedacht hat. Alle Kandidaten müssen ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Kirchengemeinde haben. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes erwartet ein anerkanntes Ehrenamt mit großer Bedeutung für ihre Kirchengemeinde und mit einer hohen Verantwortung für deren wirtschaftliche Grundlage.
Die konkrete Mitarbeit an wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragestellungen sowie ein vielseitiger Aufgabenbereich bieten einem Kirchenvorstandsmitglied viel Raum, seine persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Zum Eignungsprofil für künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenvorstand einer Gemeinde zählt die Bereitschaft zu einer aktiven Mitsorge für die Einrichtungen (Kirche, Kindergarten, Pfarrheim, Friedhof) und Mitarbeitenden der Kirchengemeinde. Ein tatkräftiger Einsatz im Rahmen der auch im Pastoralverbund und einem Pastoralen Raum weiterhin selbständigen wirtschaftlichen Verwaltung der Kirchengemeinde, aber auch die Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen wird ebenso erwartet.
Darüber hinaus steht für die Wahlperiode von sechs Jahren die Unterstützung der Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben im Pflichtenheft eines Kirchenvorstandsmitglieds. Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung am 07. und 08. November 2015 stärkt die Berufung der gewählten Mitglieder, um gemeinsam die zukünftigen Aufgaben des Kirchenvorstands wahrzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen geschäftsführenden Vorsitzenden einzusetzen, so dass sich der Pfarrer, insbesondere in größeren Pastoralverbünden, stärker auf seine seelsorglichen Aufgaben konzentrieren kann. In größeren oder in fusionierten Kirchengemeinden kann auch bei den weiteren Kirchen gewählt werden.